Leasing

Du zahlst dein Wunschrad ganz bequem über deine monatliche Gehaltsabrechnung als sogenannte Gehaltsumwandlung und sparst dabei gleichzeitig bares Geld inklusive steuerlicher Vorteile.


Dank einer neuen Steuerregelung gilt das Dienstwagenprivileg, die 0,25 % Regel, nun in ähnlicher Weise auch für Fahrräder und Ebikes.

Wie funktioniert Dienstrad-Leasing?

Beim Dienstrad-Leasing least der Arbeitgeber ein Fahrrad oder E-Bike und überlässt es dem Arbeitnehmer zur Nutzung. Die Leasingraten werden dabei aus dem Bruttogehalt des Arbeitnehmers bedient. Dadurch wird beim Arbeitnehmer das steuerpflichtige Gehalt reduziert.

Was bedeutet Gehaltsumwandlung?

Bei einer Gehaltsumwandlung erhält der Arbeitnehmer einen Teil seines Gehalts nicht ausgezahlt, sondern als Sachbezug, in diesem Falle durch Überlassung des Dienstrads. Da sich durch die Gehaltsumwandlung das zu versteuernde Bruttogehalt verringert, sinken die Steuern und Sozialabgaben des Arbeitnehmers.

 

Warum spare ich beim Dienstrad-Leasing?

Da die Leasingraten per Gehaltsumwandlung aus dem Bruttogehalt bedient werden, verringern sich Steuerlast und Sozialabgaben, so dass die Nettobelastung beim Dienstrad-Leasing deutlich geringer ist als die Leasingrate. Bei der Versteuerung des geldwerten Vorteils beim Dienstrad gilt die günstige 0,25%-Regel. Dadurch sparen Arbeitnehmer bei der Anschaffung eines Fahrrads oder E-Bikes bis zu 40 Prozent gegenüber dem Direktkauf.