Bei einer Gehaltsumwandlung erhält der Arbeitnehmer einen Teil seines Gehalts nicht ausgezahlt, sondern als Sachbezug, in diesem Falle durch Überlassung des Dienstrads. Da sich durch die Gehaltsumwandlung das zu versteuernde Bruttogehalt verringert, sinken die Steuern und Sozialabgaben des Arbeitnehmers.